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IT - Jobs für Frauen

wann bei WIT eingelangt: 6.9.2006

Vermittlung / Quelle:   TU Wien intern

Unternehmen / Organisation: TU Wien

Gesucht werden: zwei wisssenschaftliche AssistentInnen

Details

 

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2 Stellen-Ausschreibungen


1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden)
am Institut für Informationssyssteme, Fachbereich Wissensbasierte Systeme, ab 27. September 2006 auf die Dauer von 2 Jahren


Aufnahmebedingungen:
abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

Sonstige Voraussetzungen:
Hervorragende Kenntnisse in den Arbeitsgebieten formale Wissensrepräsentation und –verarbeitung, deklarative logikorientierte Programmierung, computationale Logik im Bereich der Wissensrepräsentation.
Erwünscht wären insbesondere Kenntnisse im Bereich formale Ontologien und Komplexität.

Bewerbungsfrist:    3 Wochen

Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

SOWIE

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden, Karenzvertretung)
am Institut für Softwaretechnik und Interaktive Systeme, Fachbereich E 188-2, ab 1. Oktober 2006 für die Dauer der Karenzierung des Stelleninhabers

Aufnahmebedingungen:
abgeschlossenes Magister- oder Diplomstudium der Fachrichtung Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

Sonstige Voraussetzungen:
sehr gute Kenntnisse und Erfahrung im Bereich Multimodal Information Retrieval, Multimodal Media Understanding, insbesondere im Bereich Audio
Bewerbungsfrist:    3 Wochen

Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

 

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.





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