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IT - Jobs

wann bei WIT eingelangt: 18.1.2007

Vermittlung / Quelle:   TU Wien intern

Unternehmen / Organisation: TU Wien

Gesucht wird: AssistentIn

Details


Aufbau eines Demo-Systems

Wir planen für die nächste Zeit den Aufbau eines Demo-Systems im Bereich MES (Manufacturing Execution Systems). Dieses Projekt soll mit Unterstützung einiger Industriepartner abgewickelt werden (Maschinen- und Softwarelieferanten). Ziel der Aktivitäten ist
ein Demo-Szenario, in dem die Auftragsabwicklung vom ERP-System über MES bis hinunter zur Maschinensteuerung dargestellt werden soll. Dieses System soll weiterhin auch als Testszenario für verschiedene Konzepte und Standards dienen, wobei sich daraus auch konkrete Entwicklungsaufträge für die beteiligten Partner ergeben könnten. Themen, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind: Modellierung, Component Based Systems, Service Oriented Architectures

Ausgeschrieben ist:

1 Stelle für eine/n teilbeschäftigte/n Assistenten/in (25 Wochenstunden)
am Institut für Fertigungstechnik, Fachbereich Maschinenwesen und Betriebswissenschaften,
ab sofort auf die Dauer von 4 Jahren

Aufnahmebedingungen:
abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium der Fachrichtung Maschinenbau, Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau, Informatik bzw. gleichwertiges Universitätsstudium im In- oder Ausland

Sonstige Voraussetzungen:
gute EDV-Kenntnisse, Programmiererfahrung (.NET)

Bewerbungsfrist:
3 W o c h e n

Bewerbungen schriftlich an die Personalabteilung für das wissenschaftliche Personal der Technischen Universität Wien, Karlsplatz 13, 1040 Wien, mit den üblichen Bewerbungsunterlagen.

Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen und beim wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Mitbewerber, werden vorrangig aufgenommen, soferne nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Bewerber und Bewerberinnen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.





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